Wahlvorstand (Wahlen)

Arnd Knobloch @, Mettmann, Thursday, 07.12.2006, 12:00 (vor 6361 Tagen) @ Dana 01

» Hallo Arnd,
»
» Frage: wieviel Wahlberechtigte habt ihr denn> Sind es unter 50 wird kein
» Wahlvorstand bestellt.
»
» Wenn Ihr mehr als 50 Wahlberechtigte habt, ist das mit dem Wahlvorstand in
» Ordnung. Wer hat denn den Wahlvorstand bestellt, denn der Wahlvorstand
» wird m.E. von der SBV bestellt (sofern vorhanden).
»
» Ist das mit dem Wahlvorstand bei Euch also alles in Ordnung. Haben der BRV
» und sein Stellvertreter das Recht, für das Amt der SBV zu kandidieren.
»
» Ich habe schon häufiger davon gehört, dass BRV gleich SBV ist. Ich finde
» das persönlich nicht immer von Vorteil...
»
» Aber letztendlich entscheiden die Wähler. Mache WErbung für dich, sprich
» mit den Mitarbeitern usw. (Tipp: hetze aber nicht gegen den BRV und den
» Stellvertreter, dass kommt bei den Wählern nie gut an. Überzeuge sie von
» DIR!)
»
» LG Dana

hallo lg dana
bei uns sind nur 25 behinderte aber auf niederlassungen in ganz deutschland
verteielt!.
tschüß Arnd


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion