Anhörung Integrationsamt bei Änderungskündigung? (Kündigung)

hackenberger, Sunday, 10.12.2006, 17:48 (vor 6358 Tagen) @ anjab

Hallo Anja,

Ja, auch Änderungskündigungen fallen unter das Kapitel IV des SGB IX.

Hier auch einmal ein Auszug aus dem Kommentar des "asgard-Verlages":

"Vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Das Zustimmungserfordernis besteht nach Ablauf der 6- Monate- Frist des § 90 Abs 1 Nr 1 und mit den sich aus § 90 weiter ergebenden Ausnahmen für jede ordentliche und außerordentliche Kündigung, und zwar sowohl für die Beendigungs- als auch für die Änderungskündigung (allgemeine Meinung)."!

Es macht auch hier Sinn: zum einen ist es eine negative Veränderung des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, da das bestehende und auch ggf. auf die Behinderung abgestimmte/angepasste Beschäftigungsverhältnis geändert wird und weil bei Ablehnung i.d.R. eine ordentliche Kündigung droht.

Daher sollte man auch "immer" das eine Änderungskündigung ggf. unter Vorbehalt annehmen und dann sofern als erforderlich betrachtet, eine Änderungskündigungsschutzklage erheben. Aber Achtung, auch hier gilt die 3-Wochenfrist für eine Klage.


PS: Hier erkennt man einmal wieder, wie wichtig ein guter Kommentar ist. Auf diesen Seiten haben wir ja schon verschiedene vorgestellt.


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