Berechnung des GdB (Allgemeines)

BirgitKE, Berlin, Monday, 11.12.2006, 07:17 (vor 6358 Tagen) @ der dirkl

Hallo Dirkl,

die GdB-Liste findest Du hier:
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/anhaltspunkte-fuer-aerztliche-gutachtertaetigkeit,property=pdf,bereich=bmas,sprache=de,rwb=true.pdf

Zur Berechnung des GdB ziehe ich einmal folgendes Buch zu Rate:

Der große Ratgeber für Behinderte und Pflegebedürftige von Franz Bauer
Gebundene Ausgabe: 600 Seiten
Verlag: Econ; Auflage: 6., vollst. überarb. u. erw. Aufl. (Februar 2005)
ISBN: 3430111951

Da es sehr praxisorientiert ist, kann ich es wirklich nur empfehlen. Zur GdB-Berechnung sagt Bauer hier folgendes:

Alle Auswirkungen einer Behinderung zusammen ergeben den Grad der Behinderung (kurz GdB). Bezieht er sich nur auf eine ganz bestimmte Behinderung, wird er als Einzel-GdB bezeichnet.

Entscheidend ist, wie stark sich alle Behinderungen zusammengenommen in allen Lebsensbereichen, also privat und beruflich, auswirken.

GdB-Berechnungen können nur Ärzte erstellen ! Grundlage dafür sind die Anhaltspunkte für die Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz. Mit dem folgenden Beispiel können Sie Ihren GdB zumindes grob etwas nachvollziehen:

Beispiel überschlägige GdB-Berechung

1. Behinderung GdB 80 :1 =80
2. Behinderung GdB 50 :2 =25
3. Behinderung GdB 30 :3 =10
4. Behinderung GdB 30 :4 =7,5
5. Behinderung GdB 20 :5 =4,0

Das ergäbe 146,5. Da es nur 100 geben kann, würde vermutlich ein GdB von 100 (plus Merkzeichen entsprechend den Behinderungen) herauskommen. Entscheidend ist, inwieweit die 2. -5. Behinderung erfasst werden).

Einzel-GdBs mit 10 und 20
Nur im Ausnahmefall können Einzel-GdB´s von 10 und 20 beim Gesamt-Gdb zu einer Steigerung führen. Konzentrieren Sie sich deshalb besonders auf die Behinderungen, die vermutlich mehr oder weniger deutlich darüber liegen und sich tatsächlich dann bei der Berechnung bemerkbar machen.


Die Einzel-GdB´s für Ihre Behinderungen werden nicht addiert!
Vier Probleme mit je 20 ergeben also keine GdB von 80, sondern bestenfalls einen GdB von 30 un dim Ausnahmefall vielleicht 40. Letztlich hängt das von der Art der Behinderung und den besonderen Beschwerden ab.

Die Tendenzen weisen nach unten!
Die praxis zeigt, dass die Gutachter seit geraumer Zeit sehr viel strenger und intensiver als noch vor Jahren prüfen, ob und inwieweit die geltend gemachten Einschränkungen aufgrund weiterer Behinderungen bereits jeweils in einem anderen Einzel GdB berücksichtigt sind.

Merke!
1. Die Höhe des GdB bei mehreren Behinderungen hängt davon ab, wie sie sich in den verschiedenen Lebensbereichen auswirken, und nicht, ob sie zu unterschielichen ärztlichen Fachbereichen gehören. Darauf sollten Sie in Ihrer Argumentation gegenüber dem VA und bei einem Rechtsmittel achten.
2. Hilfreich ist- wie schon erwähnt - immer, wenn Sie dem Antrag auf einem Beiblatt Erkläuterungen beifügen und dabei ausführen, weshalb und wobei Sie konkret aufgrund der einzelnen Behinderungen, Gesundheitsprobleme usw. beeinträchtigt sind.


Abschließend noch ein Hinweis von mir.

1. Die vorgenannten Erläuterungen am Besten durch den Facharzt mit unterschreiben lassen. In seiner Stellungnahme an das Versorgungsamt tauchen nämlich meist nur die Diagnosestellungen auf...
2. Ich kann bei Widerspruchs- und/oder Klageverfahren nur die Mitgliedschaft im Sozialverband VdK (www.vdk.de) empfehlen. Die haben da sehr viel Erfahrung und vertreten den Betroffenen auch vor Gericht. Ich selbst befinde mich derzeit im Widerspruchsverfahren mit Hilfe des VdK. Habe die ganze Geschichte zur Erhöhung des GdB mit Klageverfahren über 4 Jahre auch schon einmal selbst durchgezogen und bin an dem Papierkram fast verzweifelt... Das übernimmt jetzt der VdK... :-D


Gruß
Birgit

--
MfG
Birgit


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion