Ausgelagerte Personalabteilung und § 95 SGB IX (Allgemeines)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Wednesday, 13.12.2006, 13:36 (vor 6355 Tagen)

Hallo zusammen!
Unser Arbeitgeber beginnt mit einem Outsourcing-Prozeß der Personalabteilung (HR). Dies soll im Endeffekt so aussehen, dass beispielsweise Bewerbungen überregional in Prag bearbeitet, selektiert und letztlich zugeordnet werden. Meine Aufgabe als Schwerbehindertenvertretung besteht jetzt darin, möglichst früh im Vorfeld auszuschließen, dass mittels dieser Überregionalen Verwaltung die Informationspflicht vernachlässigt wird. Diesbezüglich stehen für mich natürlich entsprechende Gespräche an.

Meine Frage an Euch: Bestehen bei Euch schon Erfahrungen mit externen Dienstleistern im Zusammenhang mit der Abwicklung von Personalangelegenheiten> Was kann man rechtzeitig tun, um das SGB IX nicht auszuhebeln, weil man davon in entferntgelegenen Service-Zentern nichts weiß>

Gruß und Dank von Matthias


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