Parkplatz (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 16.12.2006, 18:07 (vor 6352 Tagen) @ Jürgen

Hallo Jürgen,

Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr verlangen (SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4).
Hierzu können z. B. ausreichende Behindertenparkplätze, Rollstuhlfahrerrampen, barrierefreie Zugänge zu den Betriebsanlagen und entsprechende sanitäre Einrichtungen gehören.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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