aktivitäten des ex-stellvertreters (Stellvertreter/in)
» meiner gewählten stellvertreterin ist es von der dienststelle untersagt,
» das amt auszuüben (mit androhung von repressalien).
Sorry, da sollte doch der §156 SGB IX gezogen werden, "Behinderung der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung". Bedroht mit persönlich zu zahlender Ordnungswidrigkeit bis 10.000,-.
Ist dies nachweisbar> Da kann auch die amtierende SBV vorgehen, da sie ja amtsführend ist und die Androhung ja ihren Zuständigkeitsbereich bedroht/einschränkt. Dein Ruf ist ja wohl gänzlich ruiniert (beim AG):lookaround: , aber du bist ja dieser Maschinerie schon so gut wie entkommen . Gibt es noch was, was dir dein AG antun kann>:cool:
Sorry für diesn meinen Ratschlag, aber da geht mir die Galle absolut über, bei solchen Arbeitgebervertretern. Und dann noch öffentlicher Dienst, der Vorbild ist nach eigener Selbstbeweihräucherung.