Überprüfung Telefongespräche (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 16.01.2007, 11:24 (vor 6325 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

hierzu müsste es eine betriebliche Regelung geben. Gibt es eine solche nicht, sollte der BR schnellstens hier eine BV abschließen. Er hat hier einen Rechtsanspruch auf eine BV.

Aber, Du kannst als SBV vom AG verlangen, dass die SBV einen Telefonanschluß erhält der außerhalb einer Aufzeichnung liegt. Du hast hier den gleichen Rechtsanspruch wir der BR auch. Auch der BR kann für sich dieses verlangen.

Anruflisten von MA-Vertretungen darf der AG nicht anfertigen, dieses würde die Mandatsaufgaben behindern und wäre somit ein Verstoß gegen geltendes Recht.


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