Wahlanfechtung bei vereinfachtem Wahlverfahren (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 16.01.2007, 11:33 (vor 6325 Tagen) @ lyle

Hallo Iyle,

nein der BR (auch der BR-Vorsitzende) hat dieses Recht nicht. Die Wahlunterlagen sind nach der Wahl gesichert aufzubewahren und dienen nur einer ggf. notwenidigen rechtlichen Prüfung durch ein Gericht.

Nutze bitte die Suchfunktion hier auf dieser Seite, Stichwort "Wahlanfechtung", dann bekommst Du alles sonst wichtige zu deiner Frage.

Anfechtung, von 3 Wahlberechtigten innerhalb von 2 Wochen nach der Wahl, Nichtigkeit der Wahl kann von jedermann zu jederzeit.


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