Verschlechterungsantarg? (Antragstellung / Widerspruch)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 17.01.2007, 08:54 (vor 6316 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

Wenn durch Unfall oder Diagnose eine irreversible Beeinträchtigung entsteht, so kann im Grunde mit dem Tag, an dem dies eintritt Antrag gestellt werden.
Da ist keine Frist bis zum erneuten Verschlechterungsantrag einzuhalten.

Siehe Diagnose Diabethes (gilt als nicht heilbar!), oder z.B. Unfallschäden, die als irreversibel gelten. Gilt natürlich für alles andere auch, das hier drunter (irreversibel)fällt.
Die Frist gibt es ja rechtlich so nicht (soweit mir bekannt), und ist insofern eigentlich auch nur dann sinnvoll, wenn sich z.B. ein vorhandener Hörschaden schleichend verschlechtert. Da bedarf es sicher eines Beweises, dass die Verschlechterung nicht nur vorübergehend ist.


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