sbv -vertretung und betriesratmitglied in einer person (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 17.01.2007, 11:27 (vor 6324 Tagen) @ kirstin

Hallo Kirstin,

es ist möglich in beiden Funktionen an einer BR-Sitzung teilzunehmen. Man muss nur darauf achten, dass in der Teilnehmer-/Anwesenheitsliste man 2x aufgeführt wird. Einmal als BR-Mitglied und 1x als SchwbV und diese auch 2x unterschreiben.

In der BR-Sitzung kann man dann in allen Punkten als BR und als SchwbV mitreden, man sollte nur immer klarstellen in welcher Funktion man gerade redet. Beiträge welche ins Protokoll kommen sollten entsprechend klar gekennzeichnet werden in welcher Funktion die Aussagen erfolgten.

Abstimmen darf man nur als BR-Mitglied. Man kann aber sogar später falls es die notwendigen Grundlagen gibt den Beschluss des BR gem § 95, in der Funktion als SchwbV aussetzen lassen. Bitte immer nur darauf achten, dass alles immer Formell richtig geschieht.

Ich habe seit Beginn "Doppelmandate", einfach aus der Tatsache heraus, dass es zu wenig Koll. gibt welche bereit sind ein BR-Mandat zu übernehmen.:-(


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