Einsicht der Wahlunterlagen durch Arbeitgeber? (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 18.01.2007, 15:39 (vor 6310 Tagen) @ lyle

Hallo Iyle,

der AG bekommt nur das Wahlergebnis mitgeteilt. Überlasse dem AG also eine Kopie der Bekanntmachung der Gewählten gem. § 15 SchwbVWO.

Anspruch auf weitere Unterlagen hat der AG nicht. Den AG geht es schon gar nichts an, wer an der Wahl teilgenommen hat. Dem AG kann man ggf. noch mitteilen wer kandidiert hat, da diese Koll. einen befristeten besonderen Kündigungsschutz haben. Für Wahlbewerber gilt nachwirkender Kündigungsschutz innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 15 Abs. 3 Satz 2 KSchG).

Die Wahlunterlagen sollen vom Wahlleiter in einem versiegelten Umschlag eingelegt werden und für ggf. gerichtliche Nachprüfungen aufbewahrt werden.

Sollte der AG keine Ruhe geben, ihn einfach immer nach der Rechtsgrundlage fragen. Diese soll er dann notfalls schriftlich vorlegen.


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