Re: Welche Entfernung ist zumutbar? (Allgemeines)

hackenberger, Saturday, 12.06.2004, 09:44 (vor 7258 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

nein, hier gibt es keine besonderen Regelungen. Ob und
wohin ein Arbeitgeber seine Betriebsstätte verlagert
liegt in seinem Ermessen. So eine Verlagerung stellt
gem. Betriebsverfassungsgesetz nur eine
Betriebsänderung dar und unterliegt so der
Mitbestimmung (§§ 111/112 BetrVG) des BR. Dieser kann
dann hier einen Interessenausgleich und ggf. einen
Sozialplan aufstellen/aushandeln und hier
Entschädigungen für ggf. anfallende Mehraufwände
aushandeln. Es liegt nun aber an jedem Arbeitnehmer,
ob er unter den geänderten Umständen weiter bei dem
bisherigen AG arbeiten möchte.

Bernhard


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