Aushang der Krankheitstage (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 26.01.2007, 10:56 (vor 6302 Tagen) @ Bernd Raupach

Hallo Bernd Raupach,

wenn er die Krankenfehltage incl. der Namen der Betroffenen, also nicht nur statistische Zahlen, aushängt oder dritten bekannt macht, macht er sich wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz strafbar. Den AG darauf hinweisen und den Datenschutzbeauftragten des Betriebes einbinden. Wo bleibt bei einem solchen Verhalten der BR>>:-(

Hier wäre ggf. sogar zu prüfen, ob nicht zumindest bei Schwerbehinderten, ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG mit seinen möglichen Folgen gegeben ist.

Es könnte weiter auch ein Indiz für Mobbing sein.


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