Gleichstellungsantrag abgelehnt was machen ??? (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald, Monday, 29.01.2007, 07:35 (vor 6298 Tagen) @ Michel

Hallo Michel,

meines Wissens ist eine Gleichstellung dazu da um einen Arbeitsplatz zu behalten oder einen Arbeitsplatz zu bekommen. Gemeint sind hier Arbeitsplätze also als Arbeitnehmer.
In einer Arbeitgeberfunktion und du bist wohl in einer solche, da kann man meines Wissens nicht gleichgestellt werden. Und für die sog. Ich-AG's wird es da wohl keine Ausnahme geben.

Aber eine andere Möglichkeit ist möglicherweise nicht ganz ausgeschöpft. Versuche doch mindestsens einen Verschlechterungsantrag zu stellen, denn ein GdB von 30 bei einer Sehkraft einseitig von 0,05 erscheint mir fragwürdig.
Besorge dir die "Anhaltspunkt für gutachterliche Tätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGBIX)" und geh damit zu deinem behandelnden Arzt. Der soll sich das anschauen und dich mit seinem Fachwissen beraten, ob du nach seiner Ansicht einen höheren GdB bekommen kannst.
Wenn der einen GdB von 50 oder mehr angibt, dann solltest du dir genau überlegen, ob du einen Verschlimmerungsantrag stellst. Nach der Erfahrung hier sollte das allerdings nur mit dem VdK geschehen, kostet in Bayern 6€ im Monat, aber du hast Rechtsschutz ín diesen Sozialfragen und du mußt eine bestimmte Zeit Mitglied bleiben, wenn du Leistungen in Anspruch nimmst.

Also erst fragen und deine Möglichkeiten abprüfen um nicht irgendwo unnütz hinein zu tappen.


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