Verweigerung von Fortbildung (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Saturday, 03.02.2007, 11:31 (vor 6313 Tagen) @ Tenkan

Hallo Tenkan,

der MA soll es schriftlich beantragen und BR und SchwbV einbinden und auch darauf hinweisen, dass es ja schon vergleichbare Fälle im Betrieb gibt, welchen entsprochen wurde.

Weiter kann es sich ja überlegen ob er möglicher weise Teilzeit arbeiten möchte. Dann könnte er ja die Arbeitszeit entsprechend planen, dass er an den entsprechenden Tagen frei hat. Diesem Teilzeitanspruch, könnte der AG eigentlich nicht wiedersprechen.


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