» Habe ich als eigenstädiges Organ der Dienststelle neben dem Personalrat ebenfalls das Recht ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Betrieblichen Kommission teilzunehmen (§ 18 Abs. 7 TVöD)>
Ja! Der Bürgermeister irrt, wenn er pauschal meint, dass über eine Beteiligung des PR auch eine Beteiligung der SBV sichergestellt sei. Dieser Begründung steht die höchstrichterliche Rechtsprechung entgegen, wonach die Schwerbehindertenvertretung "ein eigenständiges Organ" der Dienststelle ist.
Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung zu den Beteiligungsrechten der SBV ist, dass die SBV durch ihre beratende Teilnahme die Möglichkeit haben soll, auf die Willensbildung bzw. Entscheidungsfindung des Gremiums Einfluss zu nehmen, damit auch die Belange der schwerbehinderten Beschäftigten des Betriebs Berücksichtigung finden können.
In der neueren Fachliteratur ist zwischenzeitlich anerkannt, dass nach dem gesetzlichen Regelungszweck des Beteiligungsrechts und nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG, Beschluss vom 21.04.1993, 7 A BR 44/92, Behindertenrecht 1995, Seite 71 ff) auch von einem Beteiligungsrecht der SBV an den Sitzungen der "Betrieblichen Kommission" nach § 18 Abs. 7 VKA TVöD über die Gewährung von Leistungsprämien auszugehen ist (Behindertenrecht Heft 4/2007, Seite 104).
" (7) Bei der Entwicklung und beim ständigen Controlling des betrieblichen Systems wirkt eine betriebliche Kommission mit, deren Mitglieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat aus dem Betrieb benannt werden. Die betriebliche Kommission ist auch für die Beratung von schriftlich begründeten Beschwerden zuständig, die sich auf Mängel des Systems bzw. seiner Anwendung beziehen. Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der betrieblichen Kommission, ob und in welchem Umfang der Beschwerde im Einzelfall abgeholfen wird. Folgt der Arbeitgeber dem Vorschlag nicht, hat er seine Gründe darzulegen. Notwendige Korrekturen des Systems bzw. von Systembestandteilen empfiehlt die betriebliche Kommission. Die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung bleiben unberührt."
Kontextlink
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4684#p4708]Paritätische Kommission (PaKo)[/link]
§ 17 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)