Anzahl der Schwerbehinderten-Parkplätze (Allgemeines)
Hallo,
das Merkzeichen "G" berechtigt nicht zur Benutzung eines Schwerbehindertenparkplatzes. Es muß das Merkzeichen "aG" vorhanden sein. In der Regel wird für die Anzahl der Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen "aG" jeweils ein Parkplatz vorgehalten. Findet Besucherverkehr werden entsprechend zusätzliche Schwerbehindertenparkplätze ausgewiesen.