stundenreduzierung (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 09.02.2007, 16:17 (vor 6293 Tagen) @ christian petersen

Hallo Christian,

SGB IX §81(5)
Die Arbeitgeber fördern die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen. Sie werden dabei von den Integrationsämtern unterstützt. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist;

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen zu fördern (Abs. 5 Satz 1).
Diese seit langem bestehende Vorschrift hat allerdings nur noch geringe praktische Bedeutung. Denn der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit ist allgemein in § 8 TzBfG geregelt.
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann sich neben Abs. 5 Satz 3 (siehe oben) auch auf den allgemeinen Anspruch nach dem TzBfG berufen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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