Bearbeitungsdauer (Gleichstellung)

hackenberger, Wednesday, 14.02.2007, 10:43 (vor 6288 Tagen) @ Gerd_46

Hallo Gerd_46,

hier ist es bei der Antragstellung möglicher weise nicht optimal gelaufen. Ich gehe zum einen davon aus, dass der GdB < 50 war. Eine Gleichstellung bekommt man aber i.d.R. nur, wenn der Arbeitsplatz aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. Hier ist es dann auch für die AfA schon wichtig zu wissen, ist der Arbeitsplatz behindertengerecht oder kann eine mögliche Gefährdung dadurch schon ausgeglichen werden, dass man den Arbeitsplatz behindertengerecht ausstattet.

Das hier auf Grund eines Arbeitsunfalls die BG mit im Boot ist spielt keine Rolle.

Wurde der AG sowie die SchwbV und BR hier mit eingebunden> Hierzu gibt es ein entsprechendes Feld auf dem Antrag> Haben diese alle die Gefährdung auf Grund der Behinderung bestätigt> Wenn nein, liegt es alleine in der Entscheidung des SB der AfA bzw. im Rahmen eines möglichen Widerspruches in der Entscheidung des Widerspruchsausschusses hier dieses so anzuerkennen.

Daher bitte nicht ggf. fälschlicher weise den SB so aufs Korn nehmen.


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