Welche Kündigungsfristen gelten? Unklar! Danke (Kündigung)
Hallo Anja,
es kommt hier nun auf den genauen Wortlaut des Arbeitsvertrages an.
Wenn der Arbeitsvertrag Bezug auf eine TV/MTV nimmt gelten diese dort abgeschlossenen Fristen. Dieses ist die Regel wenn ein TV/MTV zur Anwendung kommt.
Wenn im ArbV Bezug auf einen ganz bestimmten TV/MTV nimmt (Datum/Version) gilt immer dieser auch wenn es neue veränderte TV/MTV gibt.
Ist aber im ArbV vermerkt, dass der jeweils gültige TV/MTV hier Anwendung findet ist es auch immer der jeweils gültig auch wenn er sich negativ entwickelt.
Ist im ArbV ein Verweis auf einen TV/MTV aber eine bestimmte Sache/Punkt, hier Kündigung ist abweichend besser geregelt, also somit aus dem Geltungsbereich herausgenommen, gilt in diesem Punkt dieser (Günstigkeitsregelung).
Es gibt dann heute teils schon Feinheiten, dass bestimmte Inhalte eines TV/MTV nur auf Gewerkschaftsmitglieder Anwendung finden.
Daher am besten bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt unter Vorlage des ArbV und TV/MTV nachfragen.