Knittel zu teuer? (Lektüre / Gesetze)

Wolfgang E., Saturday, 17.02.2007, 16:52 (vor 6282 Tagen) @ micha

» Ich habe meiner Dienststelle mitgeteilt, dass ich mir gerne den Kommentar von Knittel zulegen möchte. Darauf kam die Antwort, dass dieser zu teuer sei...

Der Arbeitgeber hat regelmäßig natürlich nicht das Recht darüber zu entscheiden, welchen konkreten Kommentar zum Schwerbehindertenrecht die Vertrauensperson beschafft. Dies schon deswegen, da er damit mittelbar Einfluss auf die Arbeit der SBV nehmen könnte. Auch im Schwerbehindertenrecht gibt es bei den Kommentaren riesige Unterschiede in Qualität, Aktualität und Umfang:

• Billige Light-Versionen
• Laienverständliche Ausgaben
• Kommentare mit eher „arbeitgebernahen“ Positionen
• Unvollständige Kommentare, in denen nur einen Teil des SGB IX kommentiert ist
• Gebundene Ausgaben ohne Ergänzungslieferungen, die vielfach in kurzer Zeit veralten
• Loseblattsammlungen mit mehreren namhaften Autoren sowie regelmäßiger Aktualisierung
• Barrierefreie Kommentare mit CD, die etwa auch von einer sehbehinderten SBV mit Leseprogramm selbständig genutzt werden kann und in der die gesuchten Beiträge besonders schnell bzw. einfach auffindbar sind.

Rechtsprechung: Der Betriebsrat braucht sich bei der Ausübung seines Auswahlrechts hinsichtlich der ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden arbeitsrechtlichen Fachliteratur nicht ausschließlich vom Interesse des Arbeitgebers an einer möglichst geringen Kostenbelastung leiten zu lassen. Diesen Anspruch kann der Betriebsrat nötigenfalls im gerichtlichen Beschlussverfahren durchsetzen. Bei der Auswahl der Literatur hat der Betriebsrat einen eigenen Ermessensspielraum.
BAG, Beschluss vom 24.01.1996, 7 ABR 22/95

Anmerkung: Diese höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Sachkosten für die Mandatstätigkeit ist nach Maßgabe des § 96 Abs. 8 und 9 SGB IX bei der Schwerbehindertenvertretung entsprechend heranzuziehen.


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