Wirtschaftsausschuss (Umgang mit BR / PR)

Wolfgang E., Monday, 19.02.2007, 09:38 (vor 6279 Tagen) @ tahsin

Die SBV hat nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung das Recht, an allen Sitzungen des Wirtschaftsausschusses teilzunehmen (§ 95 Abs. 4 SGB IX). Der Wirtschaftsausschuss ist ein Ausschuss des Betriebsrats. Dies bedeutet, dass die SBV vom Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses zu allen Sitzungen des Wirtschaftsausschusses unaufgefordert und rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung geladen werden muß.

Außerdem hat die SBV nach der obergerichtlichen Rechtsprechung das Recht, ein Seminar zu besuchen, das Grundkenntnisse über den Wirtschaftsausschuss vermittelt.

Rechtsprechung:
www.regierung-oberbayern.de/leitsaetze.htm


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