Info an die SBV (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Thursday, 22.02.2007, 13:20 (vor 6281 Tagen) @ Kielian

Hallo Klaus,

auch diese Thematik hatten wir zwar schon hier im Forum behandelt.

Doch noch einmal, besonders für die Neuen, die u.U. auch leider keine Zeit bisher fanden mit der Suchfunktion mal zu prüfen haben wir diese Themen schon einmal> ;-) ;-) ;-)

Nein, der AG darf dieses nicht. Es wäre ein Fall für den § 156 (Ordnungsgeld bis 10.000,- € gegen den beim AG hier verantwortlichen persönlich. Darf auch nicht vom AG ausgeglichen werden/ersetzt werden. Dieses wäre sonst ein Verstoß des AG gegen das Ordnungswidrigkeitengesetzt mit weiterer Ahndungsmöglichkeit.

Die SchwbV könnte sofern die Untersuchung auch noch nicht stattgefunden hat, diese angeordnete Maßnahme gem. § 95 (2) aussetzen lassen und bei wiederholten Verstoß gegen den AG ein Beschlussverfahren beim AG mit dem Ziel der Festsetzung eines Bußgeldes bei weiteren Verstößen beantragen.

PS: Herzlich willkommen hier in unserer Runde und bitte sehr viel lesen hier, den dass aufmerksame lesen erspart u.U. Nachfragen.;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion