Erhebliche Probleme mit der SBV (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 22.02.2007, 21:21 (vor 6281 Tagen) @ Smiley

Hallo,

es ist zugegeben eine nicht einfache Situation. Man muss sich aber auch nicht unbedingt persönlich gut verstehen. Es ist sogar nicht selten der Fall, dass die Zusammenarbeit nicht unbedingt einfach ist. Dieses entsteht oftmals leider auch aus unterschiedlicher Gewerkschaftszugehörigkeit.

Man sollte auf alle Fälle versuchen das die Mandatsarbeit/-zusammenarbeit trotzdem möglich ist, auch weil es einfach sein muss.

Es ist nun auch einmal so, die Notwendigkeit des Einsatzes des/der Stelli stellt i.d.R. die SchwbV fest. Sie muss ihre Verhinderung feststellen. Anderes ergibt sich nur bei natürlicher Verhinderung wegen Urlaub und Krankheit oder weil die Vertrauensperson auf Dienstreise (z.B. auch Fortbildung) ist.

Eine Schulung als Voraussetzung, also als zwingende Notwendigkeit zur Wahrnehmung der Stellvertretung gibt es nicht. Hierzu gibt es auch keine Rechtsgrundlage!

Hier sollte sich vielmehr die SchwbV darum bemühen, dass Du eine entsprechende Schulungsmaßnahme erhältst. Hier sollte/muss auch eine Abstimmung erfolgen, der alle Notwendigkeiten auch die persönlichen berücksichtigt. Erinnere hier ggf. die SchwbV daran, dass die notwenige Unterstützung durch sie dich betreffend zu ihren Aufgaben zählt. Unter Umständen kann das IA zu Lösung der bestehenden Spannung beitragen oder aber auch der BR.

Ganz klar ist, da Du nun wieder im Job bist muss die SchwbV die Reihenfolge der Stellis berücksichtigen.


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