Sozialplan gescheitert! Nun Einigungsstelle? Was bedeutet das? (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 22.02.2007, 21:31 (vor 6280 Tagen) @ anjab

Hallo ihr beide,

2000,- € als Witz zu bezeichnen kann ich nicht nachvollziehen. Dieses ist mehr als viele im Monat verdienen. So viel leider erst einmal zu Anfang.

Man kann nun nur im Einigungsstellenverfahren auf die ganzen Auswirkungen gerade Schwerbehinderte betreffend und die größeren Schwierigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hinweisen.

Neben den allgemeinen Anforderungen aus dem Kündigungsschutzgesetz sind hier aber auch die SchwbV und BR in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbehinderten gefordert zu prüfen in wie weit die Rechtsansprüche der Schwerbehinderten/Gleichgestellten aus dem SGB IX hier umgesetzt werden.

Ob die Einigungsstelle nun aber ein besseres Ergebnis bringt bleibt abzuwarten.

PS: Lange Anfahrtswege zur Arbeit haben übrigens auch Nichtbehinderte. Dieses kann somit nur ein Argument sein, wenn dieses aus Gründen der Behinderung nicht zu bewältigen ist. Aber dann auch bitte nur echte Gründe welche in der Behinderung liegen hier betrachten, es wäre sonst auch unfair gegenüber den Nichtbehinderten. Dieses würde die Akzeptanz bei diesen für die Belange der Schwerbehinderten nicht fördern.


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