BR-Gehalt anpassen lt. §78. Beschluss nötig?? (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 26.02.2007, 08:25 (vor 6277 Tagen) @ anjab

Hallo anja,

Der BR kann nicht beschließen, sein Gehalt zu erhöhen. Das ergibt sich auch nicht aus § 78 BetrVG. BR-Mitglieder dürfen auf Grund ihrer Mandatsarbeit weder bevorteilt noch benachteiligt werden.
Der BR könnte nur feststellen, dass hier ein Verstoß gegen den § 78 BetrVG gegeben ist und dieses dann auch als Verstoß gegen den § 2 (hier vertrauensvolle Zusammenarbeit) werten. Hier könnte der BR dann ein Beschlussverfahren gegen den AG beantragen.
Letztlich zustehende Lohnbestandteile einklagen wäre dann wieder ein individuelles Thema eines jeden einzelnen Betroffenen. Also hier kein kollektivrechtliches Thema.


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