Anerkennung der Behinderung (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Tuesday, 27.02.2007, 08:42 (vor 6275 Tagen) @ traute

§ 2 Behinderung

Abs. 2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

Wichtig für die Anwendung von Gesetzen ist immer der Geltungsbereich. Daher, nur Menschen die unter den Geltungsbereich des § 2 SGB IX fallen, haben hier einen entsprechenden Anspruch.

§ 69 Feststellung der Behinderung, Ausweise

1. Zuständige Behörden
Das Vorliegen und der Grad der Behinderung werden durch die für die Durchführung des BVG (Bundesversorgungsgesetz) *1) zuständigen Behörden festgestellt (Abs. 1 Satz 1). Zuständig sind somit für diese Feststellungen nur die nach dem Gesetz über die Errichtung der Verwaltungsbehörden in der Kriegsopferversorgung vom 12. 3. 1951 (BGBl. I S. 169) errichteten Versorgungsämter, Landesversorgungsämter und die bei ihnen bestehenden versorgungsärztlichen Untersuchungsstellen.

*1) Anmerkung: zum Schwerbehindertenrecht und BVG (Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges) Das Schwerbehindertenrecht hat sich ja aus dem Kriegsversehrten-/opferrecht entwickelt.

Menschen welche im Ausland (unabhängig ob europäisches oder außereuropäisches Ausland) eine Behinderung anerkannt haben müssen um unter die Regelungen des SGB IX zu fallen dieses in Deutschland durch die zuständigen Behörden NEU anerkennen lassen.

Feststellungsbescheide/Ausweise fremder Länder, mit Ausnahme des „blauen Parkausweises für Schwerbehinderte, werden in Deutschland für die Inanspruchnahme der Leistungen/Rechte gem. SGB IX also NICHT anerkannt.

PS: :ok: Man sieht, oftmals hilft ein kleiner Blick ins Gesetz und ggf. nich ein Anruf bei den zuständigen Behörden/Ämtern, welche hier gerne bei netter Anfrage Auskünfte geben, weiter. ;-) Habe ich gerade auch machen müssen, da man nicht immer alles sofort parat hat.;-) ;-)


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