Versetzung (Kündigung)

hackenberger, Wednesday, 28.02.2007, 11:17 (vor 6275 Tagen) @ Monika Schmitt

Hallo Monika,

deine Anfrage ist nicht ganz klar. Was meinst Du z.B. mit VS>

Grundsätzlich ist eis einmal so, Schwerbehinderte haben einen Beschäftigungsanspruch gem. § 81 (4)

Hier noch einmal der Wortlaut:

Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf

1. Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,
2. bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens,
3. Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung,
4. behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr,
5. Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen

unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung. 2 Bei der Durchführung der Maßnahmen nach Nummern 1, 4 und 5 unterstützt die Bundesagentur für Arbeit und die Integrationsämter die Arbeitgeber unter Berücksichtigung der für die Beschäftigung wesentlichen Eigenschaften der schwerbehinderten Menschen. 3 Ein Anspruch nach Satz 1 besteht nicht, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre oder soweit die staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften oder beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen.

Du hast somit einen Anspruch darauf, dass sollte dein Arbeitsplatz vom Arbeitsinhalt verändert werden Dir die notwenige Weiterbildung/ Qualifizierung ermöglicht wird.

Weiter wäre bei einer Versetzung der BR und die SchwbV zu beteiligen und ggf. (es kommt hier auf den genauen Inhalt des Arbeitsvertrages und ggf. des geltenden TV an) bedarf es auch noch einer Änderungskündigung. Also, eines Angebotes des AG an Dich dein Beschäftigungsverhältnis unter geänderten Bedingungen weiter zu führen. Diese Änderungskündigung müsste (solltest) Du dann ggf. unter Vorbehalt annehmen und nach rechtlicher Beratung überlegen gegen diese eine Änderungkündigungsschutzklage zu erheben (3-Wochenfrist beachten).

Was sagen BR und SchwbV zu dem Sachverhalt> Bist Du gegen Arbeitsrecht versichert (als Gewerkschaftsmitglied oder Arbeitsrechtsschutzversicherung)>>


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