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hackenberger, Thursday, 01.03.2007, 15:24 (vor 6274 Tagen) @ Rauscher Konrad

Hallo Konrad,

hier bist Du leider :-( mit deiner Fragestellung/Problem falsch. Dieses ist ein Thema des Arbeistrecht also für die Arbeitgerichtbarkeit bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nur soviel: Der Grundsatz "gleiche Arbeit gleicher Lohn" gilt nicht uneingeschränkt. :-(

Weiter gibt es hier u.U. ein Beweisproblem über dass, was wann wo gesagt bzw. zugesichert wurde.:-(


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