Liegt hier eine Benachteiligung vor??? (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Wednesday, 07.03.2007, 21:08 (vor 6269 Tagen) @ jürgenb

Hallo Jürgen,

» Ist die Vorgehensweise des Chefs (=auch Verhandlungsführer Sozialplan!
» Dieser hat die Verhandlungen abgebrochen und die Einigungsstelle gerufen)
» rechtens>
JA! Der AG hat das Recht jederzeit AN Angebote zu unterbreiten! Er muss nur bei Themen welche der Mitbestimmung unterliegen, wie höhere Bezahlung die Mitbestimmung beachten,

» Liegt hier eine Benachteiligung vor>
Nein! Er kann AN Angebote unterbreiten muss es aber nicht!

» Kann man das als Mobbing bezeichnen>
Nein!!

» Was sollen wir tun>>>
Überlegen und darauf achten, dass wo erforderlich die Mitbestimmmung beachtet wird und auch dass sofern es zur Sozialauswahl kommt diese ordnungsgemäß umgesetzt wird.


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