Liegt hier eine Benachteiligung vor??? (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Jürgen,
» Ist die Vorgehensweise des Chefs (=auch Verhandlungsführer Sozialplan!
» Dieser hat die Verhandlungen abgebrochen und die Einigungsstelle gerufen)
» rechtens>
JA! Der AG hat das Recht jederzeit AN Angebote zu unterbreiten! Er muss nur bei Themen welche der Mitbestimmung unterliegen, wie höhere Bezahlung die Mitbestimmung beachten,
» Liegt hier eine Benachteiligung vor>
Nein! Er kann AN Angebote unterbreiten muss es aber nicht!
» Kann man das als Mobbing bezeichnen>
Nein!!
» Was sollen wir tun>>>
Überlegen und darauf achten, dass wo erforderlich die Mitbestimmmung beachtet wird und auch dass sofern es zur Sozialauswahl kommt diese ordnungsgemäß umgesetzt wird.