Teilnahme Gesamtschwerbehindertenvertretung an?? (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Die Teilnahme an Sitzungen ,Ausschüssen und Monatsgesprächen ist ja im §97
gut erläutert.
Wie verhält es sich mit der Teilnahme an Geprächen, mit denen GBR-Arbeitsgruppen betraut worden sind>
Auf was kann ich mich als Gesamtschwerehindertenvertreter im Streitfall berufen.>