Rente als Schwerbehinderte mit 60 (Allgemeines)

Horst Schillinger @, Köln, Tuesday, 13.03.2007, 12:08 (vor 6264 Tagen) @ Erika Anna Kolaczinski

Guten Tag Frau Kolaczinski,
ich habe hier eine Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Darin steht, daß die Regelaltersgrenze von 2012 an (das würde bedeuten, daß wenn Sie vorher in Rente gehen, für Sie nicht zum tragen kommt)ab dem Geburtsjahr 1947 schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Die Anhebung soll ab dem Jahr 1947 um jeweils 1 Monat pro Jahr erfolgen. Das hat für Sie zur Folge, daß Sie max. 60 Jahre und 1 Monat arbeiten müssen. Aber normalerweise gilt Ihr Vertrauensschutz ja noch.
Viele Grüße

Horst Schillinger


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