Ausgleichszahlung wegen Nachtschichtwegfall (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 13.03.2007, 12:49 (vor 6264 Tagen) @ jürgen

Hallo Jürgen,

» Nach Rücksprache mit dem IA gibt es keine Ausgleichszahlungen für oben
» benannten Fall.

so ist es. Es gibt hier auch sonst keinen Leistungsträger der dem AN hier den entstehenden Lohnausfall ausgleicht. Wenn sich also z.B. durch die Bereitstellung von tech. oder sonstigen Hilfsmittel es nicht ermöglichen lässt, dass der schwerbehinderte AN weiter seine Nachtschicht ausüben kann muss er ggf. Lohneinschränkungen hinnehmen. Man wird ja "leider" nur für die erbrachte Arbeitsleistung bezahlt. Für Einschränkungen auf Grund der Behinderung gibt es die Nachteilsausgleiche, wie z.B. auch Steuerfreibeträge.


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