Außerbetrieblicher Besuch (Freistellung)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 14.03.2007, 07:43 (vor 6263 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

du gehst recht in der Annahme, dass du für alle Tätigkeiten, die für die Erfüllung deiner Aufgabe als Schwerbehindertenvetreter notwendig sind frei zu stellen bist.
Es ist Deine Aufgabe sauber zu prüfen, ob diese oder jene Art der Arbeit notwendig ist.
Wenn du hierbei zu dem Ergebniss kommst, dass diese Tätigkeit für die Erfüllung deiner Aufgaben als SBV mit oder ohne Dienstreise notwendig ist, so bist du frei zu stellen.
Eventuell anfallende Kosten sind durch den AG zu tragen.


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