Wird unser BR aufgelöst? Haben keine Nachrücker mehr! (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 14.03.2007, 19:44 (vor 6262 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

ergänzend zu den Hinweisen von Hans-Peter noch:

Es gilt für die Übergangszeit dann der § 22 BbetrVG

§ 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats
In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist.


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