Wird unser BR aufgelöst? Haben keine Nachrücker mehr! (Wahlen)
Hallo Anja,
ergänzend zu den Hinweisen von Hans-Peter noch:
Es gilt für die Übergangszeit dann der § 22 BbetrVG
§ 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats
In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist.