Änderung §90 SGB IX

Frank Richter @, Thursday, 05.08.2004, 08:28 (vor 7206 Tagen)

Ich habe gelesen, dass der §90 SGB IX (Ausnahmen zum
Kündigungsschutz) durch Einführung eines Absatz 2a
dahingehend geändert wurde, dass ab sofort der
Kündigungsschutz nicht mehr ab Antragstellung sondern
erst ab Nachweis Schwerbehinderung/ Gleichstellung
gilt. Gilt dies nur für den Kündigungsschutz oder
generell für die Gültigkeit einer Schwerbehinderung.
Diese war ja bislang für den Zeitraum der
Antragstellung gegeben. Hat jemand da schon
Erfahrungen gemacht>
Frank Richter
VertrP Schwb BGSAMT Berlin


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