Auswirkung auf Rentenstellung (Gleichstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 18.03.2007, 10:42 (vor 6259 Tagen) @ Irmi

Hallo Irmi,
da brauchst du keine Bedenken zu haben, denn die Gleichstellung wirkt nur bei der Erhaltung bzw. Erreichung eines Arbeitsplatzes.
Falls die Beschwerden größer werden, kannst du einen "Änderungsantrag" beim Versorgungsamt stellen. Dann steigt u.U. dein GdB auf 40 oder 50.
Ab GdB 50 wäre die Gleichstellung dann wirkungslos, denn dann hast du den Status einer "Schwerbehinderten".

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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