GsbV Wahl (Wahlen)
Hallo,
ich bin der einzige SbV von mehreren Niederlassungen, welche aber erst seit anfang des Jahres dazu gehören. Laut SGB IX § 87 bin ich nun auch GsbV, meine Frage ist, muss ich mich selbst und einen Stellv.nun noch offiziel wählen mit allen Schriftlichen Unterlagen wie bei der SbV Wahl oder mein Mandat als GsbV auch so gültig und kann ich einen Stellvertreter formlos benenen.Mein Arbeitgeber will prüfen ob das Amt des GsbV eine kann oder eine muss Bestimmung ist denn er sieht nicht ein warum er die Reisekosten erstatten soll wenn ich die anderen Niederlassungen besuchen muss.