Verlängerung des Ausweises bis Sachlage gerichtlich geklärt ist (Zusatzurlaub)

Lorenz @, Hassfurt, Tuesday, 20.03.2007, 21:17 (vor 7154 Tagen)

Folgender Sachverhalt liegt vor.

Kollege wurde von 50% auf 40% abgestuft.Es wurde Widerspruch eingelegt und geklagt, worauf das VA die Schwerbehinderteneigenschaft von 50% für weitere 12Monate bescheinigte, bis die Sachlage gerichtlich abgeklärt ist. Wie verhält sich die Berechnung des Zusatzurlaubs, wenn ein negativer Bescheid z.B schon nach 6Monaten getroffen wird> Wird der Urlaub dann gezwölftelt, und wird bereits in Anspruch genommener zurückgefordert>


MfG

Lorenz

Verlängerung des Ausweises bis Sachlage gerichtlich geklärt ist

Ede vom Bayerwald, Thursday, 22.03.2007, 07:59 (vor 7152 Tagen) @ Lorenz

Hallo Lorenz,

Also wenn ein GdB von 50 gegeben ist, so bleibt er meines Wissens, bis zum Ablauf der Gültigkeit, es sei denn, ein Gerichtsurteil, das rechtskräftig ist, sieht etwas anderes vor.

Wenn der Betroffene im guten Glauben allen Urlaub nimmt, der ihm nach Kenntnis der Lage zum Zeitpunkt der Urlaubsgenehmigung offensichtlich zusteht, so handelt er richtig. Es gibt keine Regelung, dass der Urlaub nach SGB IX nur verteilt über das Jahr genommen werden darf.
Nachträgliche Änderung dieser Urlaubsgenehmigung dürfte immer und überall zum Nachteil des AN NICHT möglich sein.

Geh allerdings hin und sag dem Betroffenen, dass er den "Zusatzurlaub" bei der Beantragung extra kennzeichnen soll.
Also:
Urlaubsantrag: xx Tage entsprechend SGB IX § 125.
Damit ist dieser Urlaub nach SGB genehmigt und nicht Urlaub aus dem allgemeinen tariflichen Topf!! bzw. der AG kann nicht argumentieren, dass ja normaler und nicht Zusatzurlaub genommen worden wäre.
Für längeren Urlaubzeitraum dann halt in diesem Spezialfall einen neuen/weiteren Urlaubsantrag stellen, auch wenn das sonst nicht so ganz üblich war bisher in dem Betrieb/Dienststelle.

Und um sicher zu gehen, den Urlaub nach SGB IX gleich am Anfang nehmen und nicht irgendwann. Verpaßte Stichtage sind bei solchen Regelungen immer unwiederbringlich verlorene Dinge!

Übrigens HAssfurt ist ja Bayern, (auch wenn es im Herzen Frankens liegt!!!). Bist du´, bzw. der Betroffene im öffentlichen Dienst, so müßten eigentlich die Fürsorgerichtlinien des Freistaates angewendet werden, da ist auch nochmal über den Urlaub nach SGB IX geschrieben und festgelegt.

Verlängerung des Ausweises bis Sachlage gerichtlich geklärt ist

Lorenz @, Hassfurt, Saturday, 31.03.2007, 12:31 (vor 7143 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

vielen Dank für die Ausfkunft.


MfG


Lorenz

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