Re: Parkplatznot

hackenberger, Monday, 09.08.2004, 08:45 (vor 7202 Tagen) @ Hiltrud Ueberle

Hallo Hiltrud,

ohne weitere Kenntnisse der Randbedingungen (GdB und
ggf. Mz) kann ich gar keine Aussagen treffen. Doch es
gibt nach meinem Kenntnisstand auch keinen
Rechtsanspruch gegen Vermieter oder privat-Eigentümer.

Sofern Deine Behinderung das Gehen sehr stark
beeinträchtigt (entsprechend hoher GdB und Mz. aG)
könnte man nur ggf. an den Vermieter/Eigentümer der
Parkplätze appellieren, hier ggf. eine Lösung zu
finden.

Du kannst sofern eine entsprechende Schwerbehinderung
mit dem GdB und Mz. ggf. bei der Stadt einen Antrag
auf Einrichtung eines die zugewiesenen
Behindertenparkplatz im öffentl. Parkraum stellen. Der
muss aber dann nicht unbedingt vor deiner Wohnung /
deinem Haus liegen.

Bernhard


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