AG gewährt keine LG für den 1.Vertreter (Seminare / Fortbildung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 24.03.2007, 10:07 (vor 6264 Tagen) @ Sascha Jansen

Hallo Sascha,
erst mal herzlich Willkommen hier im Forum und Gratulatuion zu deiner Wahl. :flower:

» Um nun mein Amt wahr nehmen zu können wäre es meiner Meinung notwendig
» zumindestens eine Art Grundlage zu schaffen.
Richtig!

» Diese Grundlage (In Form eines informellen Lehrgangs) wird durch den
» Betrieb (und auch durch den BR) anscheinend nur für den
» Schwerbehindertenvertreter gewährt.
Nicht der Betrieb bzw. der BR "gewährt" eine Weiterbildung. Für diese gibt es einen Rechtsanspruch im §96 Abs.4 SGB IX.

» Jedoch nicht für einen seiner beiden Vertreter.
Rechtsanspruch gilt (bei euerer Betriebsgröße) und bei regelmäßiger Vertretung nur für den ersten Vertrter.

» Wie ist die Lage ist in diesem Fall und an wen muss man sich ggf. wenden
Guck mal da: http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html
Du kannst dich an deine Gewerkschaft oder das Integrationsamt wenden.

Zum Schluss: Die Zusammenarbeit und Unterstützung mit der gewählten VP und dem BR ist unbedingt notwendig. Arbeite nicht an denen "vorbei". Nur gemeinsam seid ihr in der Lage für die KollegInnen aktiv zu sein.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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