Schwerbehindertenversammlung (Allgemeines)

Magdalena Mayer @, Rosenheim, Wednesday, 28.03.2007, 15:58 (vor 7147 Tagen)

Hallo Schwerbehindertenvertreter und Interessierte,
ich habe eine Schwerbehindertenversammlung zu organisiern und bin gerade dabei, die Einladungen zu versenden. Meine Frage ist, dürfen Mitarbeiter, die sich zur Zeit in Erwerbsminderungsrente oder in Sonderurlaub befinden, zu dieser Versammlung eingeladen werden? Übernimmt dann der Arbeitgeber z.B. die Fahrtkosten? Sollte dies vorab mit dem Arbeitgeber geklärt werden?
Vielen Dank und viele Grüße, Magdalena

Schwerbehindertenversammlung

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 28.03.2007, 16:12 (vor 7147 Tagen) @ Magdalena Mayer

Hallo Magdalena,
meines Wissens nach nun 12 Jahren SBV sind in Versammlungen der Schwerbehinderten ausschließlich die aktuell beschäftigten Schwerbehinderten und Gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen zugelassen.
Andere nur wenn du den Chef einlädst. Dann soll er aber auch berichten über die Maßnahmen des Amtes/Betriebes zu Gunsten der Behinderten.
Und natürlich Referenten, für die Zeit ihres Vortrages und der anschließenden Diskussion hierzu.

Hausrecht für den Ablauf der Versammlung liegt bei der SBV, auch dem Chef gegenüber.

Schwerbehindertenversammlung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 03.04.2007, 17:14 (vor 7141 Tagen) @ Magdalena Mayer

Hallo Magdalena,

» Meine Frage ist, dürfen Mitarbeiter, die sich zur Zeit in Erwerbsminderungsrente oder in Sonderurlaub befinden, zu dieser Versammlung eingeladen werden>
Jede/r Wahlberechtigte hat das Recht auf Teilnahme.
Wer ist wahlberechtigt> https://www.komsem.de/wahlen/

» Übernimmt dann der Arbeitgeber z.B. die Fahrtkosten>
Ja, er muss.

» Sollte dies vorab mit dem Arbeitgeber geklärt werden>
Da du den Termin mit dem AG absprichst kannst du auch gleich auf die Kosten hinweisen.
Schau auch hier: https://www.komsem.de/a-z/versammlung-schwerbehinderter-menschen/

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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