Einladungsschreiben für Vorstellungsgespräche (Einstellung)

Susi37, Monday, 02.04.2007, 10:32 (vor 6236 Tagen)

Ich habe noch eine Frage. Es ist in der Vergangenheit passiert, dass eine Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Vorstellungsgespräches nicht bekannt war(obwohl die Schwerbehinderung besteht) und somit die SBV nicht mit involviert war. Darf im Einladungsschreiben zu den Vorstellungsgesprächen erwähnt werden, dass die Bewerber bis zu einer bestimmten Frist Nachweise über eine mögliche Schwerbehinderung zu erbringen haben> Kann daraus ein Konflikt zum AGG entstehen>
Besten Dank.
Susi


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