Innerbetriebliche Versetzung! (Gleichstellung)

hackenberger, Monday, 02.04.2007, 15:25 (vor 7141 Tagen) @ Hans

Hallo Hans,

als SchwbV musst Du dich für die Belange der Schwerbehinderten einsetzen. Also hier für den Gleichgestellten, zumal diese geplante Versetzung ja auch in/mit der Behinderung zu Recht offenbar begründet wird. Da kann und darf es dann nicht darum gehen, den anderen kenne ich schon länger oder gar mag ich lieber.

Es ist zu begrüßen, dass Du auch das Wohl des anderen Koll. im Auge hast, was gerade auch als Gruppensprecher sogar auch richtig ist.

Hier geht es aber um Deine Mandatsstellung/-aufgabe.

Zwei Seelen in einer Brust kann Schmerzen verursachen. :-(

PS: In einen persönlichen gespräch ggf. auch dém Nichtbehinderten einmal den gesamtenm Sachverhalt und besonders auch die Aufgaben der SchwbV verständlich machen.


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