Ganz komplizierte Frage zum Integrationsamt!!! (Kündigung)

anjab @, Wednesday, 04.04.2007, 21:35 (vor 6240 Tagen)

hallo.
ich habe ein ganz verzwicken fall!
ein kollege erhält eine änderungskündigung!
er soll von in die hauptfiliale versetzt werden, da seine
abteilung zentralisiert wird!
im haupthaus (ist verhältnismäßig weit entfernt) gibt es auch andere
arbeitszeiten!
mein kollege hat dem arbeitgeber mitgeteilt, dass er wegen seiner krankheit
einige änderungen (keine schichtarbeit im büro etc.) benötige.
lt. sozialplan ist dieser kollege unzumutbar (wegen entfernung ins haupthaus
und wg. seiner gesundheitlichen probleme).
dies hat der arbeitsrichter der einigungsstelle festgestellt. auch der arbeit-
geber hat dies akzeptiert!

nun das schwierige!
da mein kollege noch keinen neuen arbeitsplatz hat, möchte er von dieser unzumutbarkeitsregel (er kann selbst gegen eine abfindung kündigen) keinen
gebrauch machen!
jetzt erhält er aber eine änderungskündigung!
stimmt er dieser zu, muß er in der hauptstelle arbeiten>!>
lehnt er diese ab, wird er fristgerecht gekündigt>!>
er weiß nun nicht, was er machen soll!

und wie wird das integrationsamt entscheiden>>> diese muß doch bei einer änderungskündigung angehört werden!
sagt diese, die änderungskündigung ist gerechtfertigt, dann muß er ja ins haupthaus!
sagt diese, die änderungskündigung ist nicht rechtens, dann muß er ja wieder
kündigen!

ziel:
er möchte das ziel verfolgende, neben der abfindung lt. sozialplan einen zuschlag zu bekommen, wenn er selbst kündigt! er hat ja 6 monate kündigungsfristen, welche der arbeitgeber einhalten müßte, wenn dieser kündigt.
und diese 6 monate möchte er ausbezahlt bekommen.

was würdet ihr meinem kollegen raten>>>
und wie wird das ia entscheiden>>>

danke
anja
ps: sehr kompliziert ich weiß...


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