Doppelte Aktenführung (Allgemeines)

Nicki, Friday, 13.04.2007, 14:45 (vor 6229 Tagen)

Ich stelle immer wieder fest, dass einzelne Vorgesetze, Gesprächsnotizen von Gesprächen erstellen, sich von den Kollegen danach eine schriftliche Bestätigung über das stattgefundene Gespräch geben lassen. Diese Gesprächsnotizen, keine Handzettel, sind aber nicht dem Personalbüro übergeben worden, sondern lagern irgendwo beim Vorgesetzten. Ist eine doppele Führung einer Personalakte erlaubt>


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