stelli (Seminare / Fortbildung)

Ede vom Bayerwald, Monday, 16.04.2007, 08:10 (vor 6227 Tagen) @ micha

Hallo Micha,
eine OP ist mit Ausnahme einer AkutOP immer auf längere Zeit geplant und kann daher kein "Krankfeiern auf Ansage" sein (ein scheußliches Wort). Es ist medizinische Notwendigkeit, handelt sich ja auch nicht um eine Schönheits-OP.

Und wenn du da was absehen kannst, dass der Stelli dich über eine längere Zeit vertreten muss, also amtierender SBV sein wird mit allen Rechten und Pflichten in dieser Zeit, dann --
Nimm mal § 96 (4)SGB IX, da wird das sogar im Bundesgesetz geregelt, dasss dein Stelli ein Anrecht auf alle Arten von Schulungen hat, wenn du ihn nach § 95 SGB IX ständig zu Tätigkeiten heran ziehst oder wenn er dich häufig für längere Zeit vertreten muss.
Da wird deinem AG garnichts anderes übrig bleiben, als deinen Stelli auf Anforderung schnellst möglich auf Fortbildung zu schicken, wenn ihm an einer durchgehend funktionierenden SBV liegt.
Und wenn nicht, so hat dein Stelli trotz allem das Recht auf diese Fortbildungen, -- wie man das dann durchsetzt, ist eine weitere Frage, bei der wir dir hier allerdingss nur schlecht in der Durchsetzung helfen können.


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