Trotz Gleichstellung Attest ab dem 1. Tag Krankheit (Allgemeines)
sieh mal in deinen tarifvertrag, ob darin steht, dass du die zeit nacharbeiten mußt. in der regel hat der AG die zeit dafür zur verfügung zu stellen, wenn du mit einer arztbescheinigung den besuch nachweist.
ein halber krankheitstag> was ist das denn> sowas gibt es nicht.
gruß, traute