Re: Altersteilzeit Anspruch
Hallo Marcus,
NEIN!!!
siehe auch Kommentar § 81 SGB IX:
Aus dem Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf
Teilzeitbeschäftigung gem. Abs. 5 Satz 3 ergibt sich
aber >>>>>>> kein Vorrecht bei der Begründung eines
Altersteilzeitarbeitsverhältnisses mit den tariflich
bestimmten Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers.
Der Anspruch ist nicht auf Herabsetzung
der Arbeitszeit unter Inanspruchnahme der Vorteile der
Altersteilzeit nach § 1 Abs. 1 AltersteilzeitG
gerichtet (BAGE 98, 114 = NZA 2002, 44; LPK-SGB IX /
Düwell Rdnr. 36). Die Vertragsfreiheit des
Arbeitgebers hinsichtlich des Abschlusses von
Altersteilzeitvereinbarungen wird durch Abs. 5 Satz 3
also nicht eingeschränkt.
Bernhard