Wenn der Stellvertreter aus dem Unternehmen ausscheidet (Stellvertreter/in)

hackenberger, Friday, 27.04.2007, 18:31 (vor 6231 Tagen) @ Tina

Hallo Tina,

wir hatten auch dieses Thema zwar schon des öffteren auch. Da Du offenbar neu im Mandat und auch nocht neu hier in unserer Runde bist, neben einem Willkommen hier die Antwort:

Es kommt hier darauf an was ihr bei der Wahl bestimmt/beschlossen hattet. Hatte ihr euch auf 2 Stellvertreter festgelegt und beide scheiden aus, so habt ihr keine gewählten Stellvertreter mehr. Ihr müsst als neuen Stellvertreter wählen (nachwählen).

SchwbVWO, § 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds.

Scheidet das einzige stellvertretende Mitglied aus oder ist ein stellvertretendes Mitglied noch nicht gewählt, bestellt die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einen Wahlvorstand. Der Wahlvorstand hat die Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter für den Rest der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einzuleiten. Im Übrigen gelten die §§ 1 bis 16 entsprechend.

Siehe auch: http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/__17.html

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